Anstriche und Beschichtungen enthalten Substanzen, die dem Menschen mehr oder weniger schaden können. Diese Substanzen werden zugesetzt, um bestimmte qualitätserhöhende Eigenschaften zu erzielen.
Zu den Substanzen, die möglicherweise schädlich sein können, gehören Bindemittel, Löse- und Verdünnungsmittel, Pigmente, Füllstoffe und manche Hilfsstoffe sowie Schwermetalle wie Chrom (VI), Blei, Cadmium, Zink usw. Die meisten dieser Stoffe können der menschlichen Gesundheit schaden, etwa bei Hautkontakt oder beim Einatmen verunreinigter Luft.
Die Vorteile dieser Substanzen sind:
Manche dieser Verbindungen gelten als gefährlich (krebserzeugend), weswegen eine Exposition unbedingt vermieden werden muss.
Die Gefahr der Exposition besteht erst, wenn Anstriche oder Beschichtungen bearbeitet werden müssen. Das Gesundheitsrisiko wird umso größer, je höher die Konzentration von Chrom (VI) ist und je länger der Kontakt andauert (Dosis des Stoffs). Das Expositionsrisiko hängt außerdem davon ab:
Auf zwei Substanzen werden wir im Folgenden etwas näher eingehen, nämlich auf Chrom (VI) und Blei.
Was ist Chrom (VI)?
Sechswertiges Chrom – Chrom (VI) – ist ein Metall. Dreiwertiges Chrom – Chrom (III) – dagegen ist in unseren Lebensmitteln enthalten und unschädlich. Chrom (VI) schadet jedoch der Gesundheit. Chrom (VI) wird wegen seiner nützlichen Eigenschaften, etwa seiner Rostschutzwirkung, verschiedenen Produkten zugesetzt. Chrom (VI) haftet gut an Metallen und wird unter anderem in Farben, Holz, Kunststoffen und Metallen verarbeitet. Als Schutzschicht oder Inhaltsstoff von Baustoffen erhöht es die Festigkeit und schützt vor Rost.
Warum ist Chrom (VI) schädlich?
Chrom (VI) ist ein gefährlicher Stoff; nach einem Kontakt damit können auf Dauer schwere Gesundheitsschäden entstehen, darunter Krebs und Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit. Außerdem kann Chrom (VI) allergische Reaktionen wie Asthma und Kontaktekzem auslösen; darüber hinaus ist der Stoff umweltschädlich.
Was ist Blei?
Blei ist ein blaugraues, biegsames und leitendes Metall. Bleicarbonat wurde in Farben verarbeitet, aber auch in Tapetendekorationen. In Wohn- und anderen Gebäuden wird Blei zur Abdichtung von Fugen (Walzblei) und an Bleiglasfenstern verwendet. In wiederaufladbaren Akkus dient Blei als Elektrode. In der Elektronik werden Lötverbindungen mit Blei und Zinn, manchmal auch mit Silber verwendet.
Warum ist Blei schädlich?
Bei langfristigem Kontakt mit Blei und Bleiverbindungen sind Gehirnschäden möglich, die unter anderem zu Demenz führen können. Auch können allerlei Entwicklungsstörungen entstehen, vor allem bei Kindern. Das kann zu einem niedrigeren IQ und zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von kriminellem Verhalten in einem späteren Stadium führen. Es ist nicht mehr zulässig, Blei zur Herstellung oder zum Verlöten von Trinkwasserleitungen zu verwenden.
Blei und Bleiverbindungen, etwa Verbrennungsprodukte aus verbleitem Benzin, können Gehirnschäden verursachen.
Nicht flüchtige Stoffe und Schwermetalle können auf drei Wegen in den Körper gelangen:
Ob nach einem Kontakt ein Gesundheitsschaden entsteht, hängt vor allem von der Zeitdauer und dem Ausmaß (Menge des Stoffs) ab, denen man ausgesetzt ist. Nach einem einmaligen oder kurzen Kontakt mit Schwermetallen ist die Wahrscheinlichkeit schädlicher Folgen vernachlässigbar gering.
Worin kann der Stoff enthalten sein?
Diese Produkte sind oft als Beschichtungen zu finden, unter anderem an:
In fester Form ist der Stoff ungefährlich; wenn aber Staubpartikel in die Luft gelangen, kann dies schädlich sein.
Bei der Bearbeitung kann Staub oder – in geringerem Maße – Dampf entstehen. Bearbeitungen in diesem Sinne sind unter anderem Schleifen, Schweißen, Schneiden und Strahlen. Staub und Dämpfe können auch beim Schweißen und Schneiden von Edelstahl freigesetzt werden.
Die Partikel können durch Einatmen, Verschlucken und Kontakt mit der Haut in den Körper gelangen.
Ob der Kontakt bei der Bearbeitung von Anstrichen und Beschichtungen eine Krankheit auslöst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
Wenn Sie mit einem schädlichen Stoff in Kontakt gekommen sind und sich um Ihre Gesundheit Sorgen machen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vorgesetzten oder dem Betriebsarzt in Verbindung.
Wenn eine Oberfläche oder ein Objekt bearbeitet werden müssen, kann es sein, dass die Deckschicht schädliche Stoffe enthält. Zur Feststellung, ob Chrom (VI) oder andere gefährliche Stoffe vorhanden sind, kann eine Untersuchung durchgeführt werden; dies ist jedoch keine Verpflichtung. Der Nachweis von Chrom (VI) und anderen gefährlichen Stoffen in Anstrichen oder Coatings ist schwierig und nicht immer zuverlässig. Das bedeutet, dass auch nicht alle Auftraggeber vorab eine solche Untersuchung veranlassen werden. Sie gehen dann davon aus, dass die Beschichtung gefährliche Stoffe enthält und somit entsprechende Maßnahmen getroffen werden müssen.
Hierfür wurde in Zusammenarbeit mit der obersten niederländischen Straßen- und Wasserbaubehörde Rijkswaterstaat, dem Staatlichen Liegenschaftsamt und ProRail ein Maßnahmenkatalog erstellt, die „Kontrollmaßnahmen 2.0 für Chrom (VI) und andere gefährliche Stoffe“ (Beheersregime 2.0 chroom-6 en andere gevaarlijke stoffen). Die Gewerbeaufsicht hat diese Kontrollmaßnahmen inzwischen genehmigt. Der Maßnahmenkatalog enthält eine Matrix, in der die Arbeitsschutzmaßnahmen für alle bekannten Arbeiten mit Anstrichen und Beschichtungen beschrieben sind (siehe Link am Ende dieser Toolbox).
Die Maßnahmen, die bei einem konkreten Vorhaben getroffen werden müssen, sind klar im Sicherheits- und Gesundheitsplan zu beschreiben.
Es ist Pflicht, Maßnahmen zum Schutz vor Staub zu treffen. Die oberste niederländische Straßen- und Wasserbaubehörde Rijkswaterstaat, das Staatliche Liegenschaftsamt und ProRail haben einen Maßnahmenkatalog erstellt, die „Kontrollmaßnahmen 2.0 für Chrom (VI) und andere gefährliche Stoffe“ (Beheersregime 2.0 chroom-6 en andere gevaarlijke stoffen). Darin sind die Maßnahmen beschrieben, mit denen sich der Kontakt mit lungengängigen Staubpartikeln, die möglicherweise Chrom (VI), Blei oder andere gefährliche Stoffe enthalten, bei der Bearbeitung oder Entfernung von Anstrichen oder Beschichtungen vermeiden lässt. Diese Version 2.0 ist eine mit neuen Messergebnissen begründete Weiterentwicklung der ersten Version. Einige Messergebnisse gaben Anlass zu Anpassungen der vorgeschriebenen Kontrollmaßnahmen; in fast allen Fällen handelt es sich dabei um Abschwächungen. Die Kontrollmaßnahmen sind öffentlich zugänglich und können von allen verwendet werden, die sich gewerblich mit der Bearbeitung oder Entfernung von Anstrichen und Beschichtungen befassen.
Die Kontrollmaßnahmen auf einen Blick
Basishygiene:
Vor Beginn der Arbeiten:
Zusätzliche Maßnahmen, die je nach Situation notwendig sein können (besprechen Sie dies immer mit dem Sicherheitsbeauftragten oder Arbeitshygieniker)
Führen Sie die Arbeiten wenn möglich ohne Pause durch (sofern angesichts der Arbeitszeit zulässig!). Wenn eine Pause oder ein (ungeplanter) Toilettenbesuch notwendig sind:
Zusätzliche Informationen:
Besprechen Sie eventuelle Zweifel immer mit der Sicherheitsabteilung! Dort berät man Sie gern.
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